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REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals‚ Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

Seit dem 01.06.2007 ist die REACH-Verordnung EG 1907/2006 in Kraft. Aus dieser Verordnung ergeben sich nicht nur Verpflichtungen für Hersteller und Importeure von Stoffen, sondern auch für die ihnen „nachgeschalteten Anwender in der Lieferkette“.

Die nachgeschalteten Anwender sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Informationen an Lieferanten und Kunden weitergeleitet werden und ein Stoffsicherheitsbericht ausgearbeitet wird, soweit dieser notwendig ist.

Stoffe, die nicht vorregistriert wurden, dürfen ab dem 01.12.2008 nicht mehr weiterimportiert, hergestellt, weiterverarbeitet oder verkauft werden. Dies gilt auch für Erzeugnisse oder Zubereitungen in denen diese Stoffe enthalten sind.

D.h. REACH findet auch für jegliche Art von Erzeugnis Anwendung und ist nicht auf Chemikalien beschränkt.

Sie sind Zulieferer der ProMinent GmbH?

Lieferanteninformation zu REACH

In unserer Rolle als „nachgeschalteter Anwender“ fordern wir unsere Lieferanten dazu auf:

  • Dafür Sorge zu tragen, dass alle registrierungspflichtigen Stoffe, die in den an uns gelieferten Produkten enthalten sind, vorregistriert/registriert sind. Dies ist durch sie selbst, ihre Vorlieferanten, Hersteller oder Importeure sicher zu stellen.
  • Die Lieferfähigkeit unter Einhaltung der REACH Anforderung sicher zu stellen. Daher weisen wir nochmals auf die Einhaltung der Registrierungsfristen hin (Art. 5: no data, no market).
  • In ihrem Unternehmen alle organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, welche für eine Implementierung der REACH-Verordnung erforderlich sind. Dazu zählt auch die Bestellung eines Alleinvertreters in der EU, soweit Sie als Hersteller nicht in der EU ansässig sind.
  • Uns sofort zu informieren, falls Sie an uns gelieferte Produkte, die Stoffe nach Art. 57/59 enthalten, nicht registrieren lassen.
  • Uns Sicherheitsdatenblätter mit den erweiterten Daten nach REACH für alle an uns gelieferte Chemikalien/Zubereitungen in digitaler Form zuzusenden (sicherheitsdatenblaetter@prominent.com), sobald diese Daten verfügbar sind (Expositionsszenarien!) und ggf. den Verwendungszweck mit uns abzustimmen.
  • Uns gemäß der Kandidatenliste (Art. 59) und den Informationen ihrer vorgeschalteten Akteure, umgehend die in den gelieferten Produkten enthaltenen Stoffe nach Art. 57 mitzuteilen und damit Ihrer Informationspflicht (Art. 33) nachzukommen. Dabei erwarten wir von unseren Lieferanten gemäß Vorgabe unter REACH die Bekanntgabe der Stoffnamen, Registriernummern (bis diese bekannt sind die CAS/EG-Nummern) und der jeweiligen Gewichtsanteile in Prozent im gelieferten Erzeugnis bzw. in der gelieferten Produktkomponente.

ProMinent GmbH in der Rolle des Herstellers

Produkte aus dem Bereich "Betriebschemikalien/Chemische Hilfsmittel"

Für alle chemischen Stoffe müssen innerhalb der Lieferkette, also ausgehend vom Hersteller oder Importeur über Weiterverarbeiter und Zwischenhändler bis hin zum endgültigen Verkäufer, Informationen weitergegeben werden, insbesondere alle verfügbaren Informationen, die notwendig sind, um eine sichere Verwendung des Stoffes zu gewährleisten. Für die gefährlichsten Stoffe erfolgt die Informationsweitergabe in standardisierter Form über sogenannte Sicherheitsdatenblätter.

Sie finden die Sicherheitsdatenblätter unserer Produkte im Downloadbereich wenn Sie nach Dokumententyp "Sicherheitsdatenblatt" filtern. Die Sicherheitsdatenblätter sind in verschiedenen Länder- und Sprachversionen verfügbar.

Alle anderen Produkte

Stoffe in Erzeugnissen: Nach REACH ist ein Erzeugnis ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichts-Prozent, dann muss diese Information von jedem Lieferanten an seinen Abnehmer in der Lieferkette weitergegeben werden. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen auf Anfrage ebenfalls über das Vorhandensein dieses Stoffes informiert werden.

Geräte, Pumpen, Sensoren, Armaturen, Regler und die weitere Vielfalt unserer Produktpalette fallen ebenso unter die REACH – Verordnung wie die Chemischen Produkte. Die ProMinent GmbH wird Stoffe der Kandidatenliste, die in Ihren Erzeugnissen enthalten sind, nach bestem Wissen weiterkommunizieren. Hier ist die ProMinent GmbH hauptsächlich auf die Weitergabe der Informationen durch den Vorlieferanten angewiesen.

In der Praxis werden unsere B2B - Kunden (downstream user) von ProMinent, wie in der Richtlinie gefordert, proaktiv informiert, falls sich Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnissen oberhalb der zugelassenen Grenzwerte befinden.

Eine Übersicht der Kandidatenlistenstoffe finden Sie hier: https://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm . Diese Liste ist dynamisch. Jedes Land in der EU kann auf Antrag weitere Stoffe zur Überprüfung zur Aufnahme in diese Liste bei der ECHA melden.

Informationen zu Stoffen der Kandiatenliste in unseren Produkten

REACH-Info - Aktuell (Stand Oktober 2019):

Die aktuelle Kandidatenliste, also die Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)) finden Sie hier: https://www.reach-info.de/kandidatenliste.htm

Blei (Pb) (CAS 7439-92-1, EG 231-100-4)

Viele unserer gelieferten Standardartikel enthalten Komponenten aus Stahl-, Aluminium- oder Kupferverbindungen mit Blei, einem Stoff der aktuellen Kandidatenliste, in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent. Hier werden die Ausnahmen unter RoHS wie folgt in Anspruch genommen:

  • Blei als Legierungselement in Stahl (derzeitige Ausnahme 6a in Anhang III der RoHS-Richtlinie), für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 Prozent Blei, in den Kategorien 1 bis 7 und 10.
  • Blei als Legierungselement in Aluminium (derzeitige Ausnahme 6b in Anhang III der RoHS-Richtlinie), für die Verwendung mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 Prozent Blei, in den Kategorien 1 bis 7 und 10 (Zeitraum der Ausnahmegewährung variiert nach Form der Aluminiumlegierungen).
  • Blei als Legierungselement in Kupfer (derzeitige Ausnahme 6c in Anhang III der RoHS-Richtlinie), für die Verwendung mit einem Massenanteil von bis zu 4 Prozent Blei, in den Kategorien 1 bis 7 und 10.

Bisphenol A (BPA) (CAS 80-05-7, EG 201-245-8)

Bisphenol A kommt zur Zeit noch in einer Konzentration von mehr als 0,1% (w/w) in einem elektrischen Bauteil unserer Sigma Pumpe vor. Betroffen ist ausschließlich die Baureihe S1Cb. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Komponente schadstofffrei zu beziehen. Detailauskünfte zu dieser Meldung erhalten Sie hier: baumann.sabine@prominent.com

Weiterführende Informationen zum Thema

Informationen zur REACH-Verordnung finden Sie im Internet u.a. auf folgenden Internetseiten:

www.reach-info.de

www.echa.eu

www.baua.de

Kontaktieren Sie uns

Sales Office

ProMinent Dosiertechnik Ges.m.b.H.

»Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihre Anfrage. «

+43 7448 3040 0  Anfrage senden   

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